lm Bereich eines nicht ordnungsgemäß abgesicherten Baustellenbereichs ereignte sich ein Verkehrsunfall mit Eigenverletzung, wobei die betroffene Person mit Verletzungen unbestimmten Grades ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Da es sich um einen Bereich mit erhöhtem Personenaufkommen durch Fußgänger- und Radverkehr handelt und somit Gefahr in Verzug Bestand, wurde die Feuerwehr zur Herstellung einer provisorischen Absicherung hinzugezogen. Gemäß Anordnung der Behörde wurden Absperrgitter positioniert. Der Sachverhalt ist Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.